Rechnungsstellung: Pflichtangaben in einer Rechnung
Rechnungsstellung ist für jeden Unternehmer wichtig. Wir geben Ihnen einen Überblick über Pflichtangaben in Rechnungen und worauf Sie sonst achten müssen.
Erbringt ein Unternehmer eine steuerpflichtige Leistung an einen anderen Unternehmer, muss er grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen. Dabei kann die Rechnung aus mehreren Teilen bestehen, zum Bespiel Liefer- oder Bestellschein.
Pflichtangaben in einer Rechnung
Hinsichtlich der Rechnungsstellung sieht das Umsatzsteuergesetz eine Reihe von Mindestanforderungen vor. Im Rahmen von sogenannten Kleinstrechnungen d.h. Rechnungen mit einem Betrag bis € 250 (bis 2016 € 150) wird auf einige Punkte verzichtet. Nur bei Einhaltung aller Vorgaben wird ein Vorsteuerabzug gewährt. Insofern sind auch Eingangsrechnungen auf alle möglichen Punkte zu prüfen.