Komma & Kol­legen Steu­er­be­ra­tung — Finanz­buch­hal­tung

Finanz­buch­hal­tung vom Steu­er­be­rater

Pro­fes­sio­nelle Buch­hal­tung ist das Kern­stück eines erfolg­rei­chen Betriebs

Nur mit­hilfe ver­läss­li­cher Zahlen können Sie Ihr Unter­nehmen steuern. Eine pro­fes­sio­nelle Finanz­buch­hal­tung ist nicht nur eine gesunde Grund­lage für den Jah­res­ab­schluss und die Erstel­lung der Steu­er­erklä­rungen, son­dern bietet wei­tere wich­tige Aus­wer­tungen, die Ihnen als Steue­rungs­in­stru­ment zur Ver­fü­gung stehen. Gleich ob Sie frei­willig eine Finanz­buch­hal­tung führen möchten, oder vom Finanzamt ver­pflichtet wurden – als Steu­er­be­rater erstellen wir Ihre Finanz­buch­füh­rung unkom­pli­ziert und pro­fes­sio­nell.

Unsere Steu­er­kanzlei bietet Ihnen rund um das Thema „Finanz­buch­füh­rung“ fol­gende Leis­tungen: Für eine unver­bind­liche Anfrage kon­tak­tieren Sie uns bitte per E‑Mail (kanzlei@komma-steuerberatung.de), tele­fo­nisch (0941 463 750 0) oder über das Kon­takt­for­mular auf der Web­site.

Ihr Mehr­wert

Eine pro­fes­sio­nelle Finanz­buch­hal­tung erfüllt einer­seits die Vor­schriften der ord­nungs­mä­ßigen Doku­men­ta­tion alles Geschäfts­vor­fälle und ist für die Gewinn­ermitt­lung des Unter­neh­mens maß­ge­bend. Gleich­zeitig ver­schafft Sie dem Betriebs­in­haber, dem Manage­ment, dem Con­trol­ling oder den Anteils­eig­nern einen umfas­senden Über­blick über die finan­zi­ellen Ver­hält­nisse des Unter­neh­mens. Sie dient als Gesprächs­grund­lage für unter­jäh­rige Steu­er­pla­nungs- und Gestal­tungs­mög­lich­keiten. Ohne diesen Über­blick wäre keine Unter­neh­mens­steue­rung denkbar.

Im Rahmen der Finanz­buch­füh­rung bereiten wir alle rele­vanten Zahlen Ihres Unter­neh­mens sorg­fältig auf und stellen sie ver­ständ­lich für Ihr Unter­nehmen dar. Für einen erfolg­rei­chen Betrieb bietet eine pro­fes­sio­nell erstelle Finanz­buch­füh­rung die Grund­lage für wei­tere betriebs­wirt­schaft­liche Pla­nung und Bera­tung. Gleich ob Ermitt­lung der Fix­kosten, des Break-Even-Umsatzes oder als Unter­stüt­zung für wei­tere Unter­neh­mens­steue­rung — eine pro­fes­sio­nell erstellte und geführte Finanz­buch­füh­rung ist für die Füh­rung eines erfolg­rei­chen Unter­neh­mens uner­läss­lich.

 

Pro­zess­be­ra­tung

Um einen opti­malen Pro­zess­ab­lauf für die Pro­zesse der Finanz­buch­füh­rung und ggf. im Bereich Zah­lungs­ver­kehr zu errei­chen, legen wir bei Man­dats­über­nahme gemeinsam fest, welche Tätig­keiten wir für Sie über­nehmen sollen und bestimmen Art und Mittel der Pro­zess­über­gabe. Wir nutzen die Kanz­lei­s­oft­ware des deut­schen Markt­füh­rers DATEV und sind stets auf dem neu­esten Stand der Technik. Mit der digi­talen Platt­form Unter­nehmen Online können wir ein breites Spek­trum unter­schied­li­cher Sze­na­rien der Zusam­men­ar­beit ermög­li­chen, z.B. vom selbst­bu­chenden Man­danten bis hin zur voll­stän­digen Pro­zess­ab­wick­lung durch unsere Steu­er­kanzlei. Damit können wir für jedes Unter­nehmen die pas­sende Schnitt­stelle finden, um Ihnen die Arbeit zu erleich­tern, Dop­pel­ar­beit zu ver­meiden und gleich­zeitig eine höhere Pro­zess­si­cher­heit zu schaffen.

 

Finanz­buch­hal­tung in unserer Steu­er­kanzlei

Die in unserer Steu­er­kanzlei erstellte Finanz­buch­hal­tung basiert grund­sätz­lich auf OPOS (Offene-Posten-Buch­füh­rung). So erhalten Sie monat­lich neben der betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tung (BWA) auch eine Über­sicht über alle offenen Rech­nungen Ihres Unter­neh­mens. Wir prüfen sowohl Aus­gangs­rech­nungen und die dazu­ge­hö­rigen Zah­lungs­ein­gänge, als auch Ein­gangs­rech­nungen und die dazu­ge­hö­rigen Zah­lungs­aus­gänge. Alle zum Monats­ende offenen Posten teilen wir Ihnen mit. So kann ein Unter­nehmen ent­spre­chend gegen­steuern und ent­weder Mahn­schreiben ver­schi­cken, oder Rech­nungen beglei­chen, um Mahn­ge­bühren zu umgehen.

Auf Wunsch unter­stützen wir Ihr Unter­nehmen eben­falls beim Zah­lungs­ver­kehr.

 

Elek­tro­ni­sche Rech­nungen

Der Vor­teil von elek­tro­nisch gestellten Rech­nungen ist, dass sie nicht nur als PDF exis­tieren, son­dern die Rech­nungs­daten in einem fäl­schungs­si­cheren und maschi­nen­les­baren Format zur Ver­fü­gung stehen. Jedoch können wir mitt­ler­weile Rech­nungen, die ein­fach nur als PDF exis­tieren bzw. eine ein­ge­scannte Papier­rech­nung mit unserer Buch­hal­tungs­soft­ware sehr gut ver­ar­beiten. Auf diese Art und Weise sparen wir enorm viel Zeit und Arbeit. So können wir Ihre Finanz­buch­hal­tung unkom­pli­ziert und pro­fes­sio­nell erstellen.

 

Pflicht zur Finanz­buch­hal­tung

Die grund­sätz­liche Buch­füh­rungs- und Bilan­zie­rungs­pflicht ist in den § 238 HGB bzw. § 242 HGB gere­gelt und von der Größe Ihres Unter­neh­mens abhängig.

Frei­be­rufler und Klein­be­triebe sind zur Finanz­buch­füh­rung grund­sätz­lich nicht ver­pflichtet und ermit­teln Ihren Gewinn mit­hilfe einer Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung. Die Befreiung zur dop­pelten Buch­füh­rung für Frei­be­rufler und Klein­un­ter­nehmer ergibt sich aus § 241a HGB. Dort heißt es: „Ein­zel­kauf­leute, die an den Abschluss­stich­tagen von zwei auf­ein­ander fol­genden Geschäfts­jahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatz­er­löse und jeweils 60 000 Euro Jah­res­über­schuss auf­weisen, brau­chen die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzu­wenden.”

OPOS Listen

Die in unserer Steu­er­kanzlei erstellte Finanz­buch­hal­tung basiert grund­sätz­lich auf OPOS (Offene-Posten-Buch­füh­rung). So erhalten Sie monat­lich neben der betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tung (BWA) auch eine Über­sicht über alle offenen Rech­nungen Ihres Unter­neh­mens. Wir prüfen sowohl Aus­gangs­rech­nungen und die dazu­ge­hö­rigen Zah­lungs­ein­gänge, als auch Ein­gangs­rech­nungen und die dazu­ge­hö­rigen Zah­lungs­aus­gänge. Alle zum Monats­ende offenen Posten teilen wir Ihnen mit. So kann ein Unter­nehmen ent­spre­chend gegen­steuern und ent­weder Mahn­schreiben ver­schi­cken, oder Rech­nungen beglei­chen, um Mahn­ge­bühren zu umgehen.

Auf Wunsch unter­stützen wir Ihr Unter­nehmen eben­falls beim Zah­lungs­ver­kehr.

Elek­tro­ni­sche Rech­nungen

Der Vor­teil von elek­tro­nisch gestellten Rech­nungen ist, dass sie nicht nur als PDF exis­tieren, son­dern die Rech­nungs­daten in einem fäl­schungs­si­cheren und maschi­nen­les­baren Format zur Ver­fü­gung stehen. Jedoch können wir mitt­ler­weile Rech­nungen, die ein­fach nur als PDF exis­tieren bzw. eine ein­ge­scannte Papier­rech­nung mit unserer Buch­hal­tungs­soft­ware sehr gut ver­ar­beiten. Auf diese Art und Weise sparen wir enorm viel Zeit und Arbeit. So können wir Ihre Finanz­buch­hal­tung unkom­pli­ziert und pro­fes­sio­nell erstellen.