Komma & Kollegen Steuerberatung — Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung vom Steuerberater
Professionelle Buchhaltung ist das Kernstück eines erfolgreichen Betriebs
Nur mithilfe verlässlicher Zahlen können Sie Ihr Unternehmen steuern. Eine professionelle Finanzbuchhaltung ist nicht nur eine gesunde Grundlage für den Jahresabschluss und die Erstellung der Steuererklärungen, sondern bietet weitere wichtige Auswertungen, die Ihnen als Steuerungsinstrument zur Verfügung stehen. Gleich ob Sie freiwillig eine Finanzbuchhaltung führen möchten, oder vom Finanzamt verpflichtet wurden – als Steuerberater erstellen wir Ihre Finanzbuchführung unkompliziert und professionell.
Unsere Steuerkanzlei bietet Ihnen rund um das Thema „Finanzbuchführung“ folgende Leistungen:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Zurverfügungstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA)
- Zurverfügungstellung der Summen- und Saldenliste (SuSa)
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Vollständige Übernahme der Finanzbuchhaltung inkl. Belegorganisation
- Hoher Digitalisierungsgrad
- Verwaltung der offenen Posten und Mahnwesen
- Fortlaufende Anlagenbuchhaltung
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
- Erstellung der zusammenfassenden Meldung
Ihr Mehrwert
Eine professionelle Finanzbuchhaltung erfüllt einerseits die Vorschriften der ordnungsmäßigen Dokumentation alles Geschäftsvorfälle und ist für die Gewinnermittlung des Unternehmens maßgebend. Gleichzeitig verschafft Sie dem Betriebsinhaber, dem Management, dem Controlling oder den Anteilseignern einen umfassenden Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens. Sie dient als Gesprächsgrundlage für unterjährige Steuerplanungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Ohne diesen Überblick wäre keine Unternehmenssteuerung denkbar.
Im Rahmen der Finanzbuchführung bereiten wir alle relevanten Zahlen Ihres Unternehmens sorgfältig auf und stellen sie verständlich für Ihr Unternehmen dar. Für einen erfolgreichen Betrieb bietet eine professionell erstelle Finanzbuchführung die Grundlage für weitere betriebswirtschaftliche Planung und Beratung. Gleich ob Ermittlung der Fixkosten, des Break-Even-Umsatzes oder als Unterstützung für weitere Unternehmenssteuerung — eine professionell erstellte und geführte Finanzbuchführung ist für die Führung eines erfolgreichen Unternehmens unerlässlich.
Prozessberatung
Um einen optimalen Prozessablauf für die Prozesse der Finanzbuchführung und ggf. im Bereich Zahlungsverkehr zu erreichen, legen wir bei Mandatsübernahme gemeinsam fest, welche Tätigkeiten wir für Sie übernehmen sollen und bestimmen Art und Mittel der Prozessübergabe. Wir nutzen die Kanzleisoftware des deutschen Marktführers DATEV und sind stets auf dem neuesten Stand der Technik. Mit der digitalen Plattform Unternehmen Online können wir ein breites Spektrum unterschiedlicher Szenarien der Zusammenarbeit ermöglichen, z.B. vom selbstbuchenden Mandanten bis hin zur vollständigen Prozessabwicklung durch unsere Steuerkanzlei. Damit können wir für jedes Unternehmen die passende Schnittstelle finden, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, Doppelarbeit zu vermeiden und gleichzeitig eine höhere Prozesssicherheit zu schaffen.
Finanzbuchhaltung in unserer Steuerkanzlei
Die in unserer Steuerkanzlei erstellte Finanzbuchhaltung basiert grundsätzlich auf OPOS (Offene-Posten-Buchführung). So erhalten Sie monatlich neben der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) auch eine Übersicht über alle offenen Rechnungen Ihres Unternehmens. Wir prüfen sowohl Ausgangsrechnungen und die dazugehörigen Zahlungseingänge, als auch Eingangsrechnungen und die dazugehörigen Zahlungsausgänge. Alle zum Monatsende offenen Posten teilen wir Ihnen mit. So kann ein Unternehmen entsprechend gegensteuern und entweder Mahnschreiben verschicken, oder Rechnungen begleichen, um Mahngebühren zu umgehen.
Auf Wunsch unterstützen wir Ihr Unternehmen ebenfalls beim Zahlungsverkehr.
Elektronische Rechnungen
Der Vorteil von elektronisch gestellten Rechnungen ist, dass sie nicht nur als PDF existieren, sondern die Rechnungsdaten in einem fälschungssicheren und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stehen. Jedoch können wir mittlerweile Rechnungen, die einfach nur als PDF existieren bzw. eine eingescannte Papierrechnung mit unserer Buchhaltungssoftware sehr gut verarbeiten. Auf diese Art und Weise sparen wir enorm viel Zeit und Arbeit. So können wir Ihre Finanzbuchhaltung unkompliziert und professionell erstellen.
Pflicht zur Finanzbuchhaltung
Die grundsätzliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht ist in den § 238 HGB bzw. § 242 HGB geregelt und von der Größe Ihres Unternehmens abhängig.
Freiberufler und Kleinbetriebe sind zur Finanzbuchführung grundsätzlich nicht verpflichtet und ermitteln Ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmenüberschussrechnung. Die Befreiung zur doppelten Buchführung für Freiberufler und Kleinunternehmer ergibt sich aus § 241a HGB. Dort heißt es: „Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden.”
OPOS Listen
Die in unserer Steuerkanzlei erstellte Finanzbuchhaltung basiert grundsätzlich auf OPOS (Offene-Posten-Buchführung). So erhalten Sie monatlich neben der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) auch eine Übersicht über alle offenen Rechnungen Ihres Unternehmens. Wir prüfen sowohl Ausgangsrechnungen und die dazugehörigen Zahlungseingänge, als auch Eingangsrechnungen und die dazugehörigen Zahlungsausgänge. Alle zum Monatsende offenen Posten teilen wir Ihnen mit. So kann ein Unternehmen entsprechend gegensteuern und entweder Mahnschreiben verschicken, oder Rechnungen begleichen, um Mahngebühren zu umgehen.
Auf Wunsch unterstützen wir Ihr Unternehmen ebenfalls beim Zahlungsverkehr.