lohn- und gehalts­buch­hal­tung

Komma & Kol­legen Steu­er­be­ra­tung — Lohn­buch­hal­tung & Gehalts­buch­hal­tung in Mün­chen (Schwa­bing), Haar und Wolfrats­hausen

Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung vom Steu­er­be­rater

Pro­fes­sio­nelle Lohn­buch­füh­rung

Mit der ersten Neu­ein­stel­lung eines Mit­ar­bei­ters benö­tigen Sie eine pro­fes­sio­nelle Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung — auch Start-Ups und sehr kleine Betriebe kommen nicht an einer Lohn­buch­füh­rung vorbei.

Gleich ob 1 oder 2000 Arbeit­nehmer — unsere Steu­er­kanzlei bietet zuver­läs­sige Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung für Unter­nehmen aller Grö­ßen­klassen und Bran­chen. Auch für die Bau­branche über­nehmen wir als Steu­er­be­rater die Abwick­lung von Bau­lohn.

Unsere Steu­er­kanzlei bietet Ihnen rund um das Thema „Pro­fes­sio­nelle Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung“ fol­gende Leis­tungen:

Unsere Steu­er­kanzlei – Ihre Lohn­buch­füh­rung

Damit wir die Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung rei­bungslos durch­führen können, führen wir für jeden Mit­ar­beiter in Ihrem Unter­nehmen ein eigenes Lohn­konto, indem indi­vi­du­elle Ein­träge fest­ge­halten werden. Dieser Daten­satz wird bei jeder Neu­ein­stel­lung im Unter­nehmen ange­legt. In diesem Zusam­men­hang führen wir eine Mel­dung an die Sozi­al­ver­si­che­rung durch und melden, dass die betref­fende Person in Ihrem Unter­nehmen tätig ist. Sobald ein Mit­ar­beiter Ihr Unter­nehmen ver­lässt, führen wir erneut eine ent­spre­chende Mel­dung an die Sozi­al­ver­si­che­rung durch.

Unsere Steu­er­kanzlei als Ihr externes Lohn­büro

Welche Daten das Lohn­konto ent­halten muss, regeln das Ein­kom­men­steu­er­ge­setz und die Lohn­steu­er­durch­füh­rungs­ver­ord­nung. So erfassen wir unter anderem den Tag der Gehalts­zah­lung und den Zeit­raum, für den das Gehalt gezahlt wird. Bei Schicht­ar­beit erfassen wir auch die Zuschläge für Nacht‑, Schicht- und Sonn­tags­ar­beit, damit diese abge­rechnet werden können. Auch Über­stunden werden im Lohn­konto ver­merkt. Dar­über hinaus erfassen wir Frei­be­träge, Schlecht­wet­ter­geld, Lohn­fort­zah­lung bei Krank­heit, Mut­ter­schutz­geld und Mut­ter­schutz­zeit, ver­mö­gens­wirk­same Leis­tungen oder andere außer­or­dent­liche Ein­künfte.