Komma & Kol­legen Steu­er­be­ra­tung — Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung

Lohn­buch­hal­tung

Pro­fes­sio­nelle Lohn­buch­füh­rung

Mit der ersten Neu­ein­stel­lung eines Mit­ar­bei­ters benö­tigen Sie eine pro­fes­sio­nelle Lohn­buch­hal­tung — auch Start-Ups und sehr kleine Betriebe kommen nicht an einer Lohn­buch­füh­rung vorbei.

Gleich ob 1 oder 500 Arbeit­nehmer — unsere Steu­er­kanzlei bietet pro­fes­sio­nelle Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung für Unter­nehmen aller Grö­ßen­klassen und Bran­chen. Auch für die Bau­branche über­nehmen wir als Steu­er­be­rater die Abwick­lung von Bau­lohn.

Unsere Steu­er­kanzlei bietet Ihnen rund um das Thema „Pro­fes­sio­nelle Lohn­buch­hal­tung“ fol­gende Leis­tungen:
  • Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung für Ihre Arbeit­nehmer
  • Erstel­lung von Bau­lohn­ab­rech­nungen im Bau­haupt- und ‑neben­ge­werbe
  • Durch­füh­rung von Sofort­mel­dungen
  • Füh­rung von Lohn­konten
  • Erfas­sung des Mit­ar­bei­ter­ein­tritts und ‑aus­tritts
  • Elek­tro­ni­sche Anträge nach dem AAG
  • Erstel­lung von Lohnsteuer‑, Berufs­ge­nos­sen­schafts- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­mel­dungen
  • Anträge auf Lohn­fort­zah­lung bei Krank­heit, Mut­ter­schutz etc.
  • Erstel­lung von Probe- und Vor­ab­ab­rech­nungen
  • Füh­rung von Urlaubs­sta­tistik auf der Lohn­ab­rech­nung
  • Bera­tung in lohn­steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Fragen im Zusam­men­hang mit der Lohn­buch­hal­tung
  • Betreuung von Betriebs­prü­fungen im Lohn­steuer- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­reich
  • Erläu­te­rung von Mög­lich­keiten der Net­to­lohn­op­ti­mie­rung

Für eine unver­bind­liche Anfrage kon­tak­tieren Sie uns bitte per E‑Mail (kanzlei@komma-steuerberatung.de), tele­fo­nisch (0941 463 750 0) oder über das Kon­takt­for­mular auf der Web­site.

Unsere Steu­er­kanzlei – Ihre Lohn­buch­füh­rung

Damit wir die Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung rei­bungslos durch­führen können, führen wir für jeden Mit­ar­beiter in Ihrem Unter­nehmen ein eigenes Lohn­konto, indem indi­vi­du­elle Ein­träge fest­ge­halten werden. Dieser Daten­satz wird bei jeder Neu­ein­stel­lung im Unter­nehmen ange­legt. In diesem Zusam­men­hang führen wir eine Mel­dung an die Sozi­al­ver­si­che­rung durch und melden, dass die betref­fende Person in Ihrem Unter­nehmen tätig ist. Sobald ein Mit­ar­beiter Ihr Unter­nehmen ver­lässt, führen wir erneut eine ent­spre­chende Mel­dung an die Sozi­al­ver­si­che­rung durch.

Unsere Steu­er­kanzlei als Ihr externes Lohn­büro

Welche Daten das Lohn­konto ent­halten muss, regeln das Ein­kom­men­steu­er­ge­setz und die Lohn­steu­er­durch­füh­rungs­ver­ord­nung. So erfassen wir unter anderem den Tag der Gehalts­zah­lung und den Zeit­raum, für den das Gehalt gezahlt wird. Bei Schicht­ar­beit erfassen wir auch die Zuschläge für Nacht‑, Schicht- und Sonn­tags­ar­beit, damit diese abge­rechnet werden können. Auch Über­stunden werden im Lohn­konto ver­merkt. Dar­über hinaus erfassen wir Frei­be­träge, Schlecht­wet­ter­geld, Lohn­fort­zah­lung bei Krank­heit, Mut­ter­schutz­geld und Mut­ter­schutz­zeit, ver­mö­gens­wirk­same Leis­tungen oder andere außer­or­dent­liche Ein­künfte.