Komma & Kollegen Steuerberatung — Lohnbuchhaltung & Gehaltsbuchhaltung in München (Schwabing), Haar und Wolfratshausen
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung vom Steuerberater
Professionelle Lohnbuchführung
Mit der ersten Neueinstellung eines Mitarbeiters benötigen Sie eine professionelle Lohn- und Gehaltsbuchhaltung — auch Start-Ups und sehr kleine Betriebe kommen nicht an einer Lohnbuchführung vorbei.
Gleich ob 1 oder 2000 Arbeitnehmer — unsere Steuerkanzlei bietet zuverlässige Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Unternehmen aller Größenklassen und Branchen. Auch für die Baubranche übernehmen wir als Steuerberater die Abwicklung von Baulohn.
Unsere Steuerkanzlei bietet Ihnen rund um das Thema „Professionelle Lohn- und Gehaltsbuchhaltung“ folgende Leistungen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Arbeitnehmer (auch mit Datev Arbeitnehmer Online)
- Erstellung von Baulohnabrechnungen im Bauhaupt- und ‑nebengewerbe
- Durchführung von Sofortmeldungen
- Führung von Lohnkonten
- Erfassung des Mitarbeitereintritts und ‑austritts
- Elektronische Anträge nach dem AAG
- Erstellung von Lohnsteuer‑, Berufsgenossenschafts- und Sozialversicherungsmeldungen
- Anträge auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschutz etc.
- Erstellung von Probe- und Vorababrechnungen
- Führung von Urlaubsstatistik auf der Lohnabrechnung
- Beratung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung
- Betreuung von Betriebsprüfungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbereich
- Erläuterung von Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung
Unsere Steuerkanzlei – Ihre Lohnbuchführung
Damit wir die Lohn- und Gehaltsabrechnung reibungslos durchführen können, führen wir für jeden Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen ein eigenes Lohnkonto, indem individuelle Einträge festgehalten werden. Dieser Datensatz wird bei jeder Neueinstellung im Unternehmen angelegt. In diesem Zusammenhang führen wir eine Meldung an die Sozialversicherung durch und melden, dass die betreffende Person in Ihrem Unternehmen tätig ist. Sobald ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt, führen wir erneut eine entsprechende Meldung an die Sozialversicherung durch.
Unsere Steuerkanzlei als Ihr externes Lohnbüro
Welche Daten das Lohnkonto enthalten muss, regeln das Einkommensteuergesetz und die Lohnsteuerdurchführungsverordnung. So erfassen wir unter anderem den Tag der Gehaltszahlung und den Zeitraum, für den das Gehalt gezahlt wird. Bei Schichtarbeit erfassen wir auch die Zuschläge für Nacht‑, Schicht- und Sonntagsarbeit, damit diese abgerechnet werden können. Auch Überstunden werden im Lohnkonto vermerkt. Darüber hinaus erfassen wir Freibeträge, Schlechtwettergeld, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschutzgeld und Mutterschutzzeit, vermögenswirksame Leistungen oder andere außerordentliche Einkünfte.