Steu­er­pla­nung und Gestal­tung

„Die Unkenntnis der Steu­er­ge­setze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Das Steu­er­recht wird immer kom­plexer und kurz­le­biger. Neben der „reagie­renden“ Steu­er­erklä­rung ist daher die regel­mä­ßige „vor­aus­schau­ende“ und Steu­er­op­ti­mie­rung von beson­derer Wich­tig­keit und kann über das Wohl und Wehe geschäft­li­cher Exis­tenzen mit­ent­scheiden. Eine weit­sich­tige Steu­er­pla­nung stärkt nicht nur Ihre Posi­tion, son­dern spart lang­fristig auch Geld.

Neben den Leis­tungen der all­ge­meinen Steu­er­be­ra­tung betreuen wir unsere Man­danten bei allen steu­er­recht­li­chen Fra­ge­stel­lungen. Dabei ent­scheiden Sie selbst, ob Sie ein qua­li­fi­ziertes steu­er­li­ches Gut­achten zu einer kon­kreten und abge­grenzten Fra­ge­stel­lung benö­tigen, oder unsere Unter­stüt­zung bei der prak­ti­schen Durch­füh­rung in Anspruch nehmen möchten.