Komma & Kollegen Steuerberatung — Betriebliche Steuererklärungen
Betriebliche Steuererklärungen und Anmeldungen für Betriebe aller Rechtsformen
Betriebliche Steuererklärungen sind für ein Unternehmen eine Notwendigkeit. Mit der Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erklärung), der Gewerbesteuererklärung (GewStE), der Umsatzsteuererklärung (UStE), der Kapitalertragsteuer-Anmeldung und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sind die wichtigsten betrieblichen Steuererklärungen aufgezählt.
Selbstverständlich erstellt unsere Steuerkanzlei auch alle anderen betrieblichen Steuererklärungen und Anmeldungen für Ihr Unternehmen. Betriebliche Steuererklärungen bilden die Basis für eine sachgerechte und korrekte Besteuerung Ihres Betriebes. In Abhängigkeit von der Rechtsform Ihres Unternehmens erstellen wir als Steuerberater Ihre betrieblichen Steuererklärungen sachlich und fachlich richtig.
Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens erstellen wir folgende Steuererklärungen und Anmeldungen für Ihr Unternehmen:
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Kapitalertragsteueranmeldungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Anmeldungen des Steuerabzugs für beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a EStG und ggf. weitere.
Wir erstellen für Sie alle notwendigen betrieblichen Steuererklärungen und Steueranmeldungen. Für Einzelunternehmer erstellen wir die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Aufgrund der Verzahnung des betrieblichen und privaten Bereichs bei Personengesellschaften sowie bei Gesellschaftern/Geschäftsführern einer GmbH, erstellen wir auf Wunsch selbstverständlich auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.