Komma & Kollegen Steuerberatung — Erstellung Jahresabschlüsse
Jahresabschluss
Ein professioneller Jahresabschluss hat für interne Zwecke, für das Finanzamt und für Investoren eine große Bedeutung.
Ein professioneller Jahresabschluss ist Ihre beste Visitenkarte für Banken und Investoren. Für das Unternehmen selbst stellt der Jahresabschluss ein Steuerungswerkzeug dar, welches für weitere Planung und Investitionen unabdingbar ist.
Unabhängig von der Unternehmensform (GmbH, GmbH & Co. KG, GbR, OHG, Einzelunternehmen etc.) bieten wir Ihnen rund um das Thema „Jahresabschluss und Buchhaltung“ folgende Leistungen:
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
- E‑Bilanz
- Durchführung der laufenden Buchhaltung durch qualifizierte Fachkräfte
- Erstellung aller unternehmensbezogenen Steuererklärungen durch einen Steuerberater
Ein Jahresabschluss, der auf Ihr Unternehmen und Ihre Investitionsvorhaben zugeschnitten ist
In Abhängigkeit von der Rechtsform und der Größe Ihres Unternehmens erstellen wir den handelsrechtlichen und/oder steuerrechtlichen Jahresabschluss für Unternehmen nahezu jeder Branche. Hierzu zählen auch alle erforderlichen Anlagen wie Anhang oder Lagebericht. In der Jahresabschlussbesprechung gehen wir individuell auf Ihren Jahresabschluss ein und besprechen Strategien für die Zukunft.
Wahlweise ergänzen wir Ihren Jahresabschluss um betriebswirtschaftliche Analyse, Darstellungen der Ertrags‑, Vermögens- und Finanzlage oder einen Erläuterungsbericht.
Unter Ausübung gesetzlich zugelassener Wahlrechte, schneidern wir den Jahresabschluss auf Ihre Bedürfnisse und Vorhaben zu. Möchten Sie als Grundlage für künftige Bankgespräche ein höheres Eigenkapital ausweisen oder eher Rückstellungen bilden, um weniger Steuern zu zahlen? Möglichkeiten und deren Auswirkung besprechen wir mit Ihnen rechtzeitig und erstellen einen individuellen Jahresabschluss, der auf die Ziele Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
Jahresabschluss — Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung
Ihren Jahresabschluss reichen wir zur Veröffentlichung oder Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger ein. Selbstverständlich erstellen wir auch die Handelsbilanz und ggf. abweichende Steuerbilanz mit allen erforderlichen Anlagen als E‑Bilanz in der benötigten Taxonomie und übermitteln diese mit dem Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt. Wenn nicht anders gewünscht, achten wir penibel darauf, dass nur die vom Gesetz geforderten Mindestinformationen veröffentlicht werden.
Betriebliche Steuererklärungen
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss erstellen wir sämtliche betrieblichen Steuererklärungen und persönlichen Steuererklärungen — Einkommensteuererklärung, gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung, Gewerbesteuererklärung und Gewerbesteuerzerlegung, Körperschaftsteuererklärung und Umsatzsteuererklärung.