Komma & Kollegen Steuerberatung — Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Wir bewerten Grundstücke und Betriebe für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen und nehmen die Bewertung von Grund- und Betriebsvermögen vor.
Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer werden nach Steuerklassen erhoben. Diese richten sich nach dem jeweiligen Verhältnis des Erwerbers (Erbe oder Beschenkter) zum Erblasser bzw. Schenker.
Steuerklasse I
Gilt für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkel und Urenkel sowie für Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen.
Steuerklasse II
Gilt für Eltern und Voreltern – soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören -, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.
Steuerklasse III
Gilt für alle übrigen Erwerbe.
Wer ist zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bzw. einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet?
Zur Abgabe verpflichtet sind u.a. natürliche Personen, die einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben – ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit.
Wann ist eine Schenkungsteuererklärung abzugeben?
Grundsätzlich ist dem Finanzamt jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis anzuzeigen. Zur Anzeige ist ebenfalls der Schenker verpflichtet. Jedoch erübrigt sich eine Anzeige, wenn die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wurde, so wie es zum Beispiel bei Grundstücken oder Betriebsvermögen der Fall ist.
Wann ist eine Erbschaftsteurerklärung abzugeben?
Grundsätzlich gilt dasselbe, wie bei der Schenkungsteuererklärung: dem Finanzamt ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis anzuzeigen. Eine Anzeige erübrigt sich, wenn das Testament vom Notar oder Gericht eröffnet wird und sich daraus das Verhältnis vom Erwerber zum Erblasser ergibt.