Komma & Kollegen Steuerberatung — Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung vom Steuerberater — es geht auch unkompliziert.
Steuererklärung für Privatpersonen
Sie sind Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter, Rentner, Pensionär? Sie vermieten eine Wohnung, ein Haus oder sogar mehrere Ferienwohnungen? Sie haben Kapitaleinkünfte, ausländische Einkünfte, waren teilweise beschränkt steuerpflichtig? Sie möchten sich mit Ihrer Einkommensteuererklärung nicht selbst auseinandersetzen? Dann sind Sie bei uns herzlich willkommen.
Wir können Sie weder von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung befreien, noch von der Steuerbelastung und unseren Gebührenrechnungen. Aber durch fachkundige Unterstützung und einen hohen Serviceanspruch unsererseits versuchen wir Sie nach Möglichkeit zu entlasten.
Fristen für die Abgabe der Steuererklärung
Um Verspätungszuschläge seitens des Finanzamts zu vermeiden, müssen bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung Fristen eingehalten werden. Erstellen Sie die Einkommensteuererklärung selbst, läuft die Frist grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres ab. Bei Beauftragung eines Steuerberaters zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Kosten der Erstellung einer Steuererklärung
Die Höhe und Angemessenheit des Steuerberaterhonorars bemisst sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) oder alternativ nach dem für die Beratung notwendigen tatsächlichen Aufwand.
Gerne geben wir Ihnen vorab telefonisch eine Auskunft über den Rahmen möglicher Kosten. Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich der steuerlichen Geltendmachung unseres Honorars und aller weiteren Steuersparmöglichkeiten.