Komma & Kollegen Steuerberatung — Außenprüfung, Einspruch- und Klageverfahren
Unsere Steuerkanzlei begleitet Sie bei Außenprüfungen und vertritt Sie ggf. vor dem Finanzgericht
Einspruchs- und Klageverfahren
Jeder Steuerbescheid, der uns zugeht, wird von uns geprüft und falls erforderlich mit einem Einspruch angefochten. Mal handelt es sich um einen simplen Fehler, der dem Finanzamt unterlaufen ist, mal ist es notwendig, die steuerliche Beurteilung eines Sachverhalts ausführlich darzulegen. Das Steuerrecht bietet von Natur aus immer wieder Auslegungsspielräume und „Grauzonen“. Sollte in manchen Fällen ein einfacher Einspruch nicht ausreichen und der Sachverhalt in ein Klageverfahren übergehen, werden wir Sie beraten und vor dem Finanzgericht vertreten.
Unsere Steuerkanzlei bietet Ihnen rund um das Thema „Betriebsprüfung, Einspruchsverfahren und Klageverfahren“ folgende Leistungen:
- Vorabprüfung der zu prüfenden Unterlagen und Sachverhalte
- Steuerrechtliche Begleitung der Betriebsprüfung
- Betreuung des gesamten Betriebsprüfungsablaufs mit Vorbereitung der Betriebsprüfung und Feststellung der vermutlichen Prüfungsschwerpunkte
- Außergerichtliche Verhandlung mit den Finanzbehörden betreffend die festgelegte Betriebsprüfung
- Vorabprüfung der zu prüfenden Unterlagen und Sachverhalte
- Steuerrechtliche Begleitung der Betriebsprüfung
- Einzelanfragen für steuerliche Problembereiche
- Übernahme von laufenden Betriebsprüfungen
- Stellungnahmen zum Betriebsprüfungsbericht
- Rechtsbehelf- und Klageverfahren sowie Betreuung von Steuerstrafverfahren
Turnus der Betriebsprüfungen
Einen Turnus für Betriebsprüfungen schreibt das Steuerrecht grundsätzlich nicht vor. Nur für Großbetriebe mit bestimmen Umsatz- und Gewinngrößen gibt es konkrete Regelungen, die die Prüfung eines jeden Jahres vorschreiben. Für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) liegt die Intensität und Häufigkeit der Prüfung im Ermessen der Finanzverwaltung.
Gründe für eine Betriebsprüfungen
Gründe für eine Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Lohnsteuer-Außenprüfung sind vielschichtig und oft nicht nachvollziehbar. Oftmals sind es Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen, in der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung, in den Steuererklärungen oder im Schriftwechsel mit dem Finanzamt.
Oft werden Außenprüfungen jedoch auch durch Prüfungsschwerpunkte bei einzelnen Branchen (z. B. Gastronomie, Friseure etc.) oder durch Kontrollmaterial hervorgerufen, des Weiteren durch eine Zufallsauswahl der Finanzbehörde.
Der Ablauf einer Betriebsprüfung
Der Beginn, der Umfang und der wesentliche Verlauf einer Betriebsprüfung ergeben sich aus der Betriebsprüfungsanordnung. Bis auf wenige gesetzliche Vorgaben, hat die Finanzbehörde auch hierbei ein relativ großes Ermessen.
Die Betriebsprüfung wird nach Vorgabe der steuerrechtlichen Rahmenvorschriften grundsätzlich im Betrieb des Mandanten durchgeführt. Oftmals ist es vorteilhafter, wenn sie beim Steuerberater stattfindet. Unter Umständen kann eine Prüfung auch an Amtsstelle stattfinden.
Am Ende der Betriebsprüfung findet die Schlussbesprechung statt. Diese kann auch entfallen, wenn zuvor in allen Punkten Einigung erzielt wurde. In der Schlussbesprechung können noch einmal alle strittigen Punkte besprochen werden. Nach Abschluss der Betriebsprüfung fasst der Prüfer die Ergebnisse in einem Prüfungsbericht zusammen, aufgrund dessen geänderte Bescheide ergehen. Die geänderten Bescheide können mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
Der Verlauf und der Umfang der Betriebsprüfung ergeben sich aus der Betriebsprüfungsanordnung. Auch hierbei hat die Finanzbehörde ein relativ großes Ermessen. Nach dem Abschluss der Betriebsprüfung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und Grundlage von geänderten neuen Bescheiden. Diese geänderten Bescheide können dann mit Rechtsmitteln angegriffen werden.
Um Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Belastungen zu vermeiden, ist es ratsam, bereits nach Anordnung einer Prüfung einen versierten und erfahrenen Steuerberater zu beauftragen. Neben der fachlichen Kompetenz und Kenntnis aktueller Rechtsprechung, ist vor allem eine langjährige Erfahrung über den Ablauf von Betriebsprüfungen und der Umgang mit den Finanzbehörden sehr hilfreich. Weiterhin klärt Sie der Steuerberater über die möglichen steuerlichen Folgen auf.
Insbesondere bei kritischen und rechtlich nicht eindeutig geklärten Fragen sollte in der Endphase einer Betriebsprüfung eine „tatsächliche Verständigung“ berücksichtigt werden. Dabei bewegen sich beide Seiten aufeinander zu und versuchen, die ansonsten möglicherweise „festgefahrene“ Prüfung zum Ende zu bringen. Dies schafft Rechtssicherheit und spart Ihnen administrative Kosten. Dies gilt jedoch nur, wenn Ihre Kostenersparnis größer ist, als das steuerliche Risiko aus der Betriebsprüfung.