Komma & Kol­legen Steu­er­be­ra­tung — Inter­na­tio­nales Steu­er­recht

Das inter­na­tio­nale Steu­er­recht kann kom­pli­ziert sein. Wir beraten und unter­stützen Sie und Ihr Unter­nehmen.

Die Glo­ba­li­sie­rung betrifft längst nicht mehr nur große Unter­nehmen. Immer häu­figer werden auch kleine und mit­tel­stän­di­sche Betriebe über die Grenzen hinweg tätig und kommen dadurch zwangs­läufig mit inter­na­tio­nalem Steu­er­recht in Berüh­rung. Unter­nehmen müssen sich so den oft kom­plexen und unbe­kannten steu­er­li­chen Anfor­de­rungen im Inland und Aus­land stellen.

Aller­dings bieten das inter­na­tio­nale Steu­er­recht und die damit zusam­men­hän­genden Steu­er­vor­schriften auch Gele­gen­heiten und Mög­lich­keiten die steu­er­liche Belas­tung im grenz­über­schrei­tenden Ver­kehr zu opti­mieren oder gar zu mini­mieren. Wir helfen Ihnen dabei, die kom­plexen Steu­er­vor­schriften des inter­na­tio­nalen Steu­er­rechts zu ver­stehen, weisen auf steu­er­liche Folgen und Risiken hin, geben Opti­mie­rungs­tipps und zeigen Gestal­tungs­mög­lich­keiten auf.

Inter­na­tio­nale Unter­neh­mens­be­steue­rung

Im Fall von sog. “Outbound”-Investitionen han­delt es sich um deut­sche Unter­nehmen, die im Aus­land tätig werden, in der Regel um ent­weder güns­tige Ein­kaufs­kon­di­tionen für Waren oder Dienst­leis­tungen zu nutzen oder um eigene Waren und Dienst­leis­tungen am aus­län­di­schen Absatz­markt anzu­bieten. Bei der Pla­nung einer sol­chen Inves­ti­tion spielen viele Fak­toren eine Rolle, z.B. in wel­cher Rechts­form die unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit aus­geübt werden soll. Dabei sind neben den wirt­schaft­li­chen Über­le­gungen auch steu­er­liche Beson­der­heiten zu berück­sich­tigen. Im Bereich des inter­na­tio­nalen Steu­er­rechts gelten natio­nale Steu­er­ge­setze, bila­te­rale Ver­träge zwi­schen den Staaten (sog. Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kommen) und inner­halb der EU eine Viel­zahl von Richt­li­nien, die ins­be­son­dere die Besteue­rung von Gewinnen, Aus­schüt­tungen, Zinsen, Lizenzen und

Bei grenz­über­schrei­tenden Geschäften geht es auch um Umsatz­steuer und Zölle. Werden Waren über die Grenze beför­dert oder Dienst­leis­tungen grenz­über­schrei­tend erbracht oder ein­ge­kauft, gelten eine Viel­zahl von Spe­zi­al­vor­schriften zu Reverse Charge Ver­fahren, inner­ge­mein­schaft­li­cher Lie­fe­rung oder inner­ge­mein­schaft­li­chem Erwerb oder zur Ein­fuhr bzw. Aus­fuhr. Inner­halb der EU wurden Umsatz­steu­er­ge­setze durch die Mehr­wert­steu­er­richt­linie har­mo­ni­siert, was jedoch die Anwen­dung der Vor­schriften nicht weniger kom­plex macht. Wir beraten Unter­nehmen zu Ein­zel­fragen der inter­na­tio­nalen Umsatz­be­steue­rung und über­nehmen eine Viel­zahl von Leis­tungen für aus­län­di­sche Unter­nehmen in Bezug auf die deut­sche Umsatz­steuer. Unsere Steu­er­kanzlei unter­stützt auch aus­län­di­sche Unter­nehmen bei der Regis­trie­rung und Ein­rei­chung von deut­schen Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen, wenn diese die Lie­fer­schwellen nach Deutsch­land über­schreiten.

Inter­na­tio­nale Erb­schaft- und Schen­kung­steuer

Im Erb­fall oder bei einer Schen­kung ist das deut­sche Erb­schafts­steu­er­ge­setz immer anzu­wenden, wenn das erwor­bene Ver­mögen einen Inlands­bezug hat oder Erb­lasser und/oder Erbe bzw. Schenker und/oder Beschenkter im Inland ansässig sind. In den Fällen, in denen auch aus­län­di­sches Ver­mögen oder eine der betei­ligten Per­sonen einen Aus­lands­bezug hat, besteht die Gefahr einer Dop­pel­be­steue­rung in Bezug auf die Erb­schaft­steuer. Diese gilt es durch Anwen­dung der Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kommen, die Deutsch­land mit einer Viel­zahl von anderen Län­dern abge­schlossen hat, zu ver­meiden.