
Komma & Kollegen Steuerberatung — internationale Steuerrecht
Das internationale Steuerrecht kann kompliziert sein.
Dafür sind wir da.
Die Globalisierung betrifft längst nicht mehr nur große Unternehmen. Immer häufiger werden auch kleine und mittelständische Betriebe über die Grenzen hinweg tätig und kommen dadurch zwangsläufig mit internationalem Steuerrecht in Berührung. Unternehmen müssen sich so den oft komplexen und unbekannten steuerlichen Anforderungen im Inland und Ausland stellen.
Allerdings bieten das internationale Steuerrecht und die damit zusammenhängenden Steuervorschriften auch Gelegenheiten und Möglichkeiten die steuerliche Belastung im grenzüberschreitenden Verkehr zu optimieren oder gar zu minimieren. Wir helfen Ihnen dabei, die komplexen Steuervorschriften des internationalen Steuerrechts zu verstehen, weisen auf steuerliche Folgen und Risiken hin, geben Optimierungstipps und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Internationale Unternehmensbesteuerung
Im Fall von sog. “Outbound”-Investitionen handelt es sich um deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig werden, in der Regel um entweder günstige Einkaufskonditionen für Waren oder Dienstleistungen zu nutzen oder um eigene Waren und Dienstleistungen am ausländischen Absatzmarkt anzubieten. Bei der Planung einer solchen Investition spielen viele Faktoren eine Rolle, z.B. in welcher Rechtsform die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden soll. Dabei sind neben den wirtschaftlichen Überlegungen auch steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Bereich des internationalen Steuerrechts gelten nationale Steuergesetze, bilaterale Verträge zwischen den Staaten (sog. Doppelbesteuerungsabkommen) und innerhalb der EU eine Vielzahl von Richtlinien, die insbesondere die Besteuerung von Gewinnen, Ausschüttungen, Zinsen, Lizenzen und
Bei grenzüberschreitenden Geschäften geht es auch um Umsatzsteuer und Zölle. Werden Waren über die Grenze befördert oder Dienstleistungen grenzüberschreitend erbracht oder eingekauft, gelten eine Vielzahl von Spezialvorschriften zu Reverse Charge Verfahren, innergemeinschaftlicher Lieferung oder innergemeinschaftlichem Erwerb oder zur Einfuhr bzw. Ausfuhr. Innerhalb der EU wurden Umsatzsteuergesetze durch die Mehrwertsteuerrichtlinie harmonisiert, was jedoch die Anwendung der Vorschriften nicht weniger komplex macht. Wir beraten Unternehmen zu Einzelfragen der internationalen Umsatzbesteuerung und übernehmen eine Vielzahl von Leistungen für ausländische Unternehmen in Bezug auf die deutsche Umsatzsteuer. Unsere Steuerkanzlei unterstützt auch ausländische Unternehmen bei der Registrierung und Einreichung von deutschen Umsatzsteuervoranmeldungen, wenn diese die Lieferschwellen nach Deutschland überschreiten.
Internationale Erbschaft- und Schenkungsteuer
Im Erbfall oder bei einer Schenkung ist das deutsche Erbschaftssteuergesetz immer anzuwenden, wenn das erworbene Vermögen einen Inlandsbezug hat oder Erblasser und/oder Erbe bzw. Schenker und/oder Beschenkter im Inland ansässig sind. In den Fällen, in denen auch ausländisches Vermögen oder eine der beteiligten Personen einen Auslandsbezug hat, besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung in Bezug auf die Erbschaftsteuer. Diese gilt es durch Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit einer Vielzahl von anderen Ländern abgeschlossen hat, zu vermeiden.