Komma & Kollegen Steuerberatung — Steuerberatung für Immobilienbesitzer
Sicheres Gefühl mit dem „Zert. Berater für Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)“
Vermietung, Verkauf, Verwaltung, Erbschaft, Schenkung von Immobilien
Fremdvermietete Immobilien wie Häuser, Eigentumswohnungen, Garagen, Bauplätze oder Gewerbeobjekte sind eine hervorragende Anlagemöglichkeit und bergen steuerlich ein großes Gestaltungspotenzial. Aus diesem Grund ist es naheliegend, dass Sie für die steuerliche Beratung einen Experten suchen.
Weiterführende Links: Einkommenssteuererklärung
Unsere Steuerkanzlei berät Sie kompetent und individuell in allen Fragen rund um das Thema „Immobilienbesteuerung“
- Ertragsteuerliche Behandlung der Immobilie im Privat- und Betriebsvermögen
- Veräußerung und Erwerb von Immobilien
- Aufteilung der Anschaffungskosten auf GruBo und Gebäude für Zwecke der Abschreibung
- Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer
- Langfristige Vermietung, kurzfristige Vermietung
- Option zur Umsatzsteuerpflicht
- Abschreibung, Mieteinnahmen, Grundsteuer etc.
- Bewertung von Immobilien für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Ertragswert, Vergleichswert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten)
- Unterscheidung zwischen Anschaffungskosten, Herstellungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand
- Immobilien in Gesellschaften (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften)
- Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH
- Gewerblicher Grundstückshandel
Rechtlich gesehen sind Immobilien Grundstücke, die entweder bebaut oder unbebaut sind. Die Besteuerung dieser Grundstücke knüpft regelmäßig an Ereignisse, wie zum Beispiel Verkauf, Übertragung vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen und umgekehrt, oder Vermietung und Verpachtung. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen und Nutzungsüberlassung.
Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)
Da kein „Immobiliensteuerrecht“ existiert, muss ein qualifizierter Steuerberater über Kenntnisse der unterschiedlichen Steuerarten verfügen und diese auf Sachverhalte im Zusammenhang mit Immobilien übertragen können. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung vor dem IFU-Institut des Lehrgangs „Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)“ bekräftigen wir eine Spezialisierung rund um das Thema Immobilien. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer einen praktischen und theoretischen Nachweis über persönlich erbrachte Fälle auf dem jeweiligen Fachgebiet erbringen kann. Zur Führung des Titels ist nur berechtigt, wer die Prüfung erfolgreich abgelegt hat und jährlich regelmäßige Fortbildungen nachweisen kann.
Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen versteuert werden, gleichzeitig steht Ihnen ein Abzug von Werbungskosten (sofern sich die Immobilie im Privatvermögen befindet) bzw. von Betriebsausgaben (wenn sich die Immobilie im Betriebsvermögen befindet) zu.
Neben der jedem bekannten AfA (Absetzung für Abnutzung) spielen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, nachträgliche Herstellungskosten oder die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und das Gebäude eine Rolle. Mitgekaufte Gegenstände (wie zum Beispiel Küchenmöbel) unterliegen wiederum besonderen Abschreibungsregeln, die wir Ihnen erläutern möchten.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in der Regel in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben. In Fällen wie zum Beispiel Vermietung an Familienmitglieder, bei Ferienwohnungen oder bei Erwerb der Immobilie im Rahmen einer Erbschaft gelten zudem besondere Steuerregeln. Mit unserer Beratung möchten wir für den nötigen Durchblick sorgen.
Immobilienkäufer
Der Kauf einer Immobilie kann eine gute Geldanlage sein, sofern sie gut durchdacht und steuerlich geplant wurde. Gleich ob zur Vermietung und Verpachtung oder zur Selbstnutzung – in vielen Fällen ist der Immobilienerwerb eine gute Investitionsmöglichkeit.
Unseren Auftrag verstehen wir in der Vorbereitung des Bankgesprächs, der Berechnung eines möglichen Ertrags, Durchführung von Investitionsalternativen und in der Beratung hinsichtlich der steuerlichen Besonderheiten im Kaufvertrag.
Immobilienverkäufer
Die Einnahmen aus dem Verkauf einer Immobilie sind grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft (sofern sich die Immobilie im Privatvermögen befand) und nach einer Frist von zehn Jahren steuerfrei. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel nach einer vorhergehenden Selbstnutzung, kann die Steuerfreiheit schon früher bewirkt werden. Auch bei unentgeltlichem Erwerb (zum Beispiel im Rahmen einer Erbschaft) oder bei einer vorhergehenden Entnahme aus dem Betriebsvermögen gelten steuerliche Besonderheiten, zu denen wir Sie gerne individuell und kompetent beraten.